Zusammenfassung
Für therapeutische Praxen existiert derzeit nur eine einzige Impfpflicht. Diese ergibt
sich aus dem Masernschutzgesetz und regelt die Pflicht, sich gegen die Masern impfen zu lassen. Weitere Pflichten
existieren für ambulante Praxen bisweilen nicht, auch nicht eine Impfpflicht gegen
den Coronavirus. Auf das Masernschutzgesetz hatten wir im Jahre 2020 bereits mehrfach
hingewiesen und leider haben viele Praxen die Verpflichtung noch nicht umgesetzt.
Da jedoch immer mehr Überprüfungen von Gesundheitsämtern vorgenommen werden, sollten
Praxisinhaberinnen und -inhaber jetzt dringend handeln, um Strafen und Ordnungsgelder
zu vermeiden.